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Dauerbrenner PV-Anlagen

Die Besteuerung von PV-Anlagen hat sich zwischenzeitlich zu einem wahren Dauerbrenner entwickelt. Aktuell sind nicht nur durch das Jahressteuergesetz 2024 praxisbedeutsame Änderungen eingetreten.

Auch durch aktuelle Äußerungen der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung haben sich bedeutsame (Fort-)Entwicklungen ergeben.

Themenübersicht

1.     Aktuelle Entwicklungen
  • Änderungen durch das JStG 2024
  • LfSt Bayern v. 26.2.2025
  • FinMin SH v. 13.2.2025
  • IDW-Stellungnahme v. 6.11.2024: PV-Anlagen als Gebäudekosten?
  • Blick in die aktuelle Rechtsprechung

2.     Wer ist persönlich steuerbefreit?
  • Einzelbetrieb / Personengesellschaft / KapGes

3.     Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
  •  Leistungsgrenzen bei PV-Anlagen aus 2024 und früher
  •  Leistungsgrenzen bei PV-Anlagen ab 2025
  •  Altanlagen / Neuanlagen: Gestaltungsmöglichkeiten
  •  Besonderheit: Eine PV-Anlage über mehrere Gebäude
  •  Wann liegen mehrere Gebäude bzw. ein einheitliches Gebäude vor (baulich verbundene Gebäude)?
  •  Gefahr: Nutzungsänderung

4.     Persönliche Maximal-Fördergrenze von 100 kWp
  •  Berechnungsgrundsätze
  •  Freigrenze oder Freibetrag?
  •  Gefahren aus der Neuregelung durch das JStG 2024

5.     Umfang der Steuerfreiheit
  •  Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
  •  Besonderheit: Anlagenverkauf und Anlagenübertragung
  •  Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
  •  Sind Betriebsausgaben ab 2022 für die Jahre vor 2022 noch abziehbar (Blick in die Rechtsprechung)?

6.     Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb

7   Betreiben einer PV-Anlage als eigener Gewerbebetrieb
  •  Betreiben der PV-Anlage als Teil eines anderen Betriebs
  •  Besonderheiten bei den steuerfreien Einnahmen und Entnahmen
  •  In welcher Höhe sind Betriebsausgaben nicht abziehbar?
  •  Besonderheiten: Anwendung von § 7g EStG und Blick in die aktuelle Rechtsprechung
  •  Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen

8.     Nutzung einer PV-Anlage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  •   Ertragsteuer: Mieterstrom + Strom für die Gemeinschaftsräume
  •   Umsatzsteuer und Mieterstrom (BFH v. 17.7.2024)

9.     Übertragung sowie Überführung von PV-Anlagen und § 3 Nr. 72 EStG
  •   Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG
  •   Anwendung von § 6 Abs. 5 EStG

10.     Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
  •  Blick in das Gesetz: § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
  •  Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
  •  Besonderheit: Wegfall der gewerblichen Infizierung bzw. Begründung der gewerblichen Infizierung

11.  Weitere Besonderheiten
  •  Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht (insbesondere Verluste vor 2022 und nachträgliche Verlustversagung)
  •  Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung nach § 7g EStG (u.a. Hessisches FG v. 26.9.2024 / BFH v. 15.10.2024)
  •  Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG
  •  Bauabzugsteuer und PV-Anlagen
  •  Blick in die Gewerbesteuer
  •  Kurzer Blick in die Umsatzsteuer: E-Rechnungen und PV-Anlagen

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Einladung
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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Referent
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert, StB
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