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Reform der Kleinunternehmerbesteuerung seit 2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung umfassend zum 01.01.2025 geändert worden. Die Kleinunternehmereigenschaft – Voraussetzungen, Folgen und Wahlrechte – sind modifiziert worden, Wahlmöglichkeiten eingeschränkt worden. Bei Neugründungen ergeben sich Auswirkungen auf alle Unternehmer.
Es ergeben sich in der Europäischen Union seit 2025 darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, muss besondere Meldepflichten beachten.
Da auch Unternehmer, die im Inland regelbesteuert sind, in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, muss auch bei Unternehmern, die ansonsten nicht als Kleinunternehmer identifiziert sind, an das Zusammenwirken verschiedener Wahlrechte (z.B. Umsatzschwelle bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen) gedacht werden.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit seit 2025 gelten.
Themenübersicht
1. Kurzüberblick über die Kleinunternehmerbesteuerung bis Ende 2024
2. Nationale Kleinunternehmerbesteuerung seit dem 01.01.2025:
- Neue Grenzwerte
- Berechnung des Gesamtumsatzes ab 2025
- Rechtsfolgen der Kleinunternehmerbesteuerung
- Rechnungsausstellung
- Nationale Meldepflichten
- Wahlrechte
3. Grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der EU
- Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten
- Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Besondere Meldepflichten
- Zusammenwirken verschiedener Wahlrechte
Terminübersicht