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Blitz – Update - Umstrukturierung von Unternehmen - Bedeutende Neuerungen für die gestaltende Beratung durch das JStG 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde vom Bundesrat verabschiedet und am 5.12.2024 verkündet und ist damit in Kraft.

Für die gestaltende Beratung sind diverse Änderungen enthalten, die positive, aber auch empfindliche negative Folgen für die gestaltende Beratung haben werden. Dabei sollte der Fokus für die Beratung in den Änderungen zum EStG, UmwStG und GrEStG liegen.

Die Kenntnis dieser Änderungen ist unerlässlich für eine sichere Beratung, insbesondere da einige Änderungen schon rückwirkend zum 1.1.2024 oder im Laufe des Jahres 2024 in Kraft getreten sind (unechte Rückwirkung).

Nehmen Sie sich eine gute Stunde Zeit um sich schnell aktuell zu informieren, damit in den anstehenden Beratungen die berühmte „Rote Lampe“ sofort brennt und neue Möglichkeiten für Ihren Mandanten auch erschlossen werden können.

Themenübersicht

Inhalte exemplarisch:

Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG

Körperschaftsklauseln i.R. von § 6 Abs. 5 EStG und bei Realteilungen

(Ausschluss-?)Frist für den Antrag zur Wahlrechtsausübung im Rahmen von Umwandlungen

Erweiterung der 5-jährigen gewerbesteuerlichen Verstrickung auf mittelbare Veräußerungen durch natürliche Personen - § 18 Abs. 3 UmwStG

Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen nach § 20ff UmwStG – Anwendung für Einbringungen nach dem 31.12.2023 und Folgen für Vorgänge vor dem 1.2.2024

Gestaltungsfall zum Einbringungsgewinn II bei einer Vor-Veräußerung - § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG

Zurechnung von Grundstücken nach § 1 Abs. 4a GrEStG ab 2025

Verletzung!? Der Nachhaltensfrist des § 5 Abs. 3 GrEStG beim Auslaufen des grunderwerbsteuerlichen Moratoriums zum 31.12.2026
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Einladung
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09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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Referent
Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR
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110,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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