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Die Neuregelung des umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers zum 01.01.2025
Als Vereinfachungsregelung dient die Kleinunternehmerregelung bislang insbesondere dazu, Besteuerungs- und Erklärungspflichten im Inland zu vermeiden. Deshalb hat die Regelung für eine Vielzahl von Unternehmen eine große praktische Bedeutung, gerade am Beginn der unternehmerischen „Karriere“ oder in Berufsgruppen mit überwiegend steuerfreien Ausschlussumsätzen.
Damit Unternehmen zukünftig auch grenzüberschreitend von der Regelung profitieren können, wird die Kleinunternehmerregelung EU-weit zum 01.01.2025 angepasst. Diese Änderung geht einher mit einer Anpassung der Umsatzgrenzen und der Einführung einer Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
Zugleich gilt es zu beachten, dass der Kleinunternehmer – trotz aller Erleichterungen – weiterhin Unternehmer im Umsatzsteuerrecht ist. Dies kann insbesondere bei Leistungsbezügen aus dem Ausland zu einer Steuerschuld führen, die leicht übersehen werden kann. Das Seminar geht daher neben den Voraussetzungen auch auf die Grenzen der Regelung ein und zeigt etwaige Fallstricke auf. Hierdurch können Risiken bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung vermieden werden.
Themenübersicht
I. Hintergrund der Kleinunternehmerregelung
II. Voraussetzungen nach § 19 UstG n.F.
• (Wegfall der) Ansässigkeit im Inland
• Umsatzgrenzen
• Begriff des Gesamtumsatzes
• Besonderheiten bei der Neugründung
• Besonderes Meldeverfahren bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung im Ausland
III. Rechtsfolgen und Fallstricke der Kleinunternehmerregelung
• Nichterhebung der Umsatzsteuer
• Rechnungsstellung und Gutschriftsverfahren
• Sonderfall: Leistungen aus dem Ausland (§ 13b UStG und § 1a UStG)
• Vorsteuerabzug
• Erklärungspflichten
IV. Optionsmöglichkeit
• Ausübung der Option
• Zeitliche Bindung
V. Einzelfälle
Terminübersicht