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Modernisierung der Außenprüfung

Durch das DAC7-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber diverse Änderungen für Betriebsprüfungen vorgesehen und neue Entwicklungen hin zur digitalen Betriebsprüfung vorgenommen. Mit dem neuen § 147b AO darf das Bundesministerium der Finanzen (BMF) digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen per Rechtsverordnung vorgeben. Ein erster Diskussionsentwurf liegt dazu bereits vor. Sogar die Beweiskraft der Buchhaltung soll künftig gemäß neuem § 158 Abs. 2 AO entfallen, falls Datensätze nicht nach den Vorgaben der einheitlichen digitalen Schnittstellen bereitgestellt werden. Einige Änderungen waren bereits zum 01.01.2023 in Kraft getreten.

Auch bei den Datenzugriffsrechten der Finanzverwaltung ergaben sich einige interessanten Änderungen sowie Rechtsprechung, die man kennen sollte. Zwischenzeitlich haben nämlich erste Verfahren sowohl bei Finanzgerichten als auch beim BFH für Klarheit im Bereich der Interpretation der norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift „GoBD“ gesorgt. Für Aufsehen sorgte dann das BMF-Schreiben vom 11.03.2024 (Änderungen der GoBD), welches das o. g. Gesetz in die Verwaltungsvorschrift integrierte. Dieses BMF-Schreiben war lange Zeit ausschließlich in JURIS und nicht auf der BMF-Homepage abrufbar.

In dem Online-Seminar werden Ihnen die Änderungen der neuen GoBD ab 01.04.2024 ausführlich erläutert und Ihnen Rechtsprechung vorgestellt, die Sie im Rahmen der Begleitung Ihrer Mandanten bei Außenprüfungen unbedingt kennen sollten.

Themenübersicht

1. Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei Verstößen gegen die GoBD
1.1 Gesetzliche Vorgaben
1.2 Grundsatz- und aktuelle Urteile
1.3 Aktuelle Sichtweise des BFH zur Zuschätzungsbefugnis
 
2. Aktuelles zum Thema Unveränderbarkeit
2.1 Erstes FG-Urteil
2.2 Nicht GoBD-konforme Systeme - Diskussion in Internet Fach-Foren
 
3. Datenzugriff / Rechtsprechung / Änderungen der GoBD in 2024
3.1 Allgemeines und Rechtsgrundlagen
3.2 Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff
3.3 Möglichkeiten des Datenzugriffsrechtes
3.4 Änderungen durch die neuen GoBD 2024
3.5 Umfang der Mitwirkungspflicht nach § 147 Absatz 6 und § 200 Absatz 1 Satz 2 AO
3.6 Kommunikation im Rahmen einer Außenprüfung
3.7 § 147 Abs.7 AO - Verarbeitung und Aufbewahrung von Daten
3.8 § 147b AO - Einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibung
3.9 Grundlegende und Aktuelle Rechtsprechung zum Datenzugriffsrecht
3.9.1 Urteil zum Prüfungsbeginn
3.9.2 Urteil zur Vorlage digitaler Daten trotz Papierform
3.9.3 Urteile zur Schätzungsbefugnis
3.9.4 Urteil zum Verzögerungsentgelt
3.9.5 Urteil zur Verwertung und Speicherung der überlassenen Daten
 
4. Modernisierung der Außenprüfung (DAC 7) - Weitere Umsetzungen mit den neuen GoBD 2024
4.1 § 158 AO - Beweiskraft der Buchführung
4.2 § 171 Abs. 4 AO – Begrenzung der Ablaufhemmung
4.3 § 180 Abs. 1a AO – Bindender Teilabschluss
4.4 § 197 Abs.3 und 4 AO - Festlegung von Prüfungsschwerpunkten
4.5 § 199 Abs.2 AO - Vereinbarung von Zwischengesprächen
4.6 § 200 Abs.2 S.2 AO - Ortsunabhängige Tätigkeit
4.7 § 200a AO - Sanktionssystems bei Mitwirkungsverlangen

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