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Mandantenseminar: Die neue E-Rechnung aus Sicht des Unternehmens
Papierrechnungen werden zukünftig immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben spielen. Bereits jetzt haben viele Unternehmen, z. B. im Bereich der Telekommunikation diese Art der Rechnungsübermittlung abgeschafft und Kunden erhalten Rechnungsdokumente ausschließlich per E-Mail oder über das jeweilige Kundenportal.
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 die Vorschriften für die Rechnungslegung zwischen Unternehmern neu geregelt und in seinem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 konkretisiert. Auch wenn es so scheint, als seien für den Rechnungsausgang Übergangsregeln vorhanden, so muss sich doch jedes Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 für den Rechnungseingang mit den neuen Vorschriften auskennen.
Das Onlineseminar stellt den Stand zum Thema "E-Rechnungen" vor, greift die zum 1. Januar 2025 geltenden Neuregelungen auf und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht des Unternehmens und seiner Mitarbeiter/-innen.
- Definition der E-Rechnung
- Wie ist der aktuelle Stand zum Thema "E-Rechnung"?
- Wer ist zukünftig verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?
- Wie muss eine E-Rechnung aussehen?
- Wie empfange und versende ich E-Rechnungen?
- Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 Euro und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?
Hinweis:
Dieses Onlineseminar richtet sich ausschließlich an Mandanten. Unternehmen und ihre Mitarbeiter/-innen werden in die Lage versetzt, die gegebenenfalls notwendigen Schritte bis zum 1. Januar 2025 intern umzusetzen, um mit der rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten.
Die Mandanten von Verbandsmitgliedern können die geminderte Seminargebühr für Mitglieder in Anspruch nehmen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail am Tag vor dem Seminar.
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