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Kinder im Steuerrecht

Aufwendungen zu Gunsten von Kindern können ertragsteuerlich in vielfältiger Weise geltend gemacht werden. Außerdem ergeben sich lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine individuelle Versteuerung der Arbeitgeberleistung durch den Mitarbeiter verhindern.

Der Gesetzgeber plant, die Freibeträge für Kinder rückwirkend ab 2024 und das Kindergeld in 2025 und 2026 zu erhöhen. Die verpflichtende Angabe der Id-Nr. des Kindes soll einer optionalen Angabepflicht weichen.

Auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen wird im Online-Seminar praxisnah eingegangen. Die Rechtsänderungen, neue Entscheidungen der Finanzgerichte und aktuelle Verwaltungsanweisungen werden zudem anhand nachvollziehbarer Beispielsfälle dargestellt.

Themenübersicht

Aktuelles
-     Aktuelles aus der Gesetzgebung
-     Aktuelle Entwicklungen aus der Finanzverwaltung und Rechtsprechung
-     Blick in die Einkommensteuer-Erklärung 2023 und Ausblick auf die Erklärungsvordrucke 2024
 
Kindergeld / Kinderfreibetrag
-     Kinder bis 18 Jahre / bis 21 Jahre / bis 25 Jahre
-     Behinderte Kinder
-     Kinder in Berufsausbildung
-     Abgrenzung: Erstausbildung bzw. weitere Ausbildung (Kindergeld/Kinderfreibetrag bzw. Steuererklärung des Kindes)
-     Auslandskinder
-     Übertragung der Freibeträge für Kinder
-     Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags des Kindes auf die Eltern
-     Besonderheit: getrennt lebende Elternteile
-     Besonderheit: Nicht ausgezahlter Kindergeldanspruch und Gewährung des Kinderfreibetrags
 
Tragung von Kosten zu Gunsten der Kinder
-     Abzug als Unterhaltsleistungen
-     Kinderbetreuungskosten (Besonderheit: getrennte Eltern)
-     Schulgeldzahlungen
-     Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungskosten durch die Eltern bzw. einen getrenntlebenden Elternteil
-     Ausbildungsfreibetrag
 
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
-     Begriffsbestimmung: Alleinstehende Person
-     Besonderheiten im Trennungsjahr und Blick in den Erklärungsvordruck
-     Getrennt lebende Elternteile und doppelte Haushaltsmeldung
-     Nachträgliche Kindergeldgewährung
-     Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
 
Kinder und lohnsteuerliche Gestaltungen
-     Steuerfreie Kindergartenleistungen
-     Erholungsbeihilfe
-     Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass (z. B. Geburtsbeihilfen)
-     (Elektro-)Fahrrad
 
Weitere aktuelle Entwicklungen
-     § 23 EStG (vorweggenommene Erbfolge, Überlassung der Studentenwohnung an Kinder und Verkauf)
-     Gestaltungsmöglichkeiten bei § 35a EStG
 
Aktuell eintretende Entwicklungen werden berücksichtigt.

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Einladung
Terminübersicht
DO.
17
OKT.
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-FW (FH) Michael Seifert, StB
Teilnehmergebühr
100,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
150,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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