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Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungsbetrug bleibt seit Jahren konstant hoch; auch durch immer neue Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie in der Gesetzgebung (z.B. Mindestlohn). Die Rechtsprechung des BSG zu Pflegekräften und Honorarärzten wirkt sich breit aus. Trifft es als nächstes die freien Mitarbeiter in der Steuerkanzlei?
Fakt ist: Die Ermittlungsbehörden und Rentenversicherer haben immer mehr Wirtschaftszweige im Visier. War früher die Baubranche im Fokus, sind es heute nahezu alle Branchen. Aktuelle Beispiele aus der Landwirtschaft, Gastronomie, Gesundheitswesen, Medien, Bühne, Film belegen dies.
2019 wurde das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überarbeitet. Dadurch wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) deutlich ausgeweitet. Ziel des Gesetzes ist, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver auszugestalten.
Für den Berater ist das know – how zum Ablauf von Ermittlungsverfahren, zu den Konsequenzen von Straftaten, Haftungsfragen und das Zusammenspiel verschiedenster unabhängiger Behörden unerlässlich, um den Mandanten bestmöglich und möglichst frühzeitig interessengerecht beraten zu können.
Themenübersicht
Schwarzarbeit
- Zoll und Ermittlungsverfahren
- Gesetzgeberische Neuerungen
Sozialversicherungsbetrug
- Die Risiken nach dem SGB
- Die Sichtweise des StGB
- Ablauf von Ermittlungsverfahren und Zusammenspiel von Behörden (Zoll, DRV, StA Arbeitnehmerbegriff)
- Schadensberechnung
- Schätzungsmöglichkeiten
- Neue Entwicklungen: Verjährung
- Neue Entwicklungen: Vorsatz
- Neue Entwicklungen: Einziehung von Vermögenswerten
Korrekturmöglichkeiten und Selbstanzeige in § 266a StGB - Konstellationen
Sonderbereich: Mindestlohn