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Umsatzsteuer in der Versicherungsbranche
In der Versicherungsbranche sollte grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfallen. Diese Aussage ist nicht mehr 100%ig richtig, denn auch die Versicherungsbranche muss sich mit den Einzelheiten des Umsatzsteuerrechts auseinandersetzen. Einzelne Leistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiungen und darüber hinaus werfen Dienstwagen, Anmietungen von Büroräumen und spätere Veräußerungen des Versicherungsbüros zahlreiche Fragen auf. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und zeigt an Praxisbeispielen die Folgen.
Themenübersicht
Definitionen in der Versicherungsbranche
Steuerbefreiung von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UStG
-Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und -makler
-Abgrenzungsfragen
-Vermittlungsleistungen im Internet
-Sonderfälle: Strukturvertrieb, Untervermittlung, Führungsleistungen
Steuerbefreiungen von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 10 UStG
-Definitionen und Abgrenzungsfragen
-Verhältnis Versicherungssteuer / Umsatzsteuer
-Sonderfall Garantiezusagen
Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
-Zurechnung und Aufteilung von Vorsteuern
-Gutschriftverfahren bei der Abrechnung
Weitere Besonderheiten
Terminübersicht