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Umsatzsteuer in der Versicherungsbranche

In der Versicherungsbranche sollte grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfallen. Diese Aussage ist nicht mehr 100%ig richtig, denn auch die Versicherungsbranche muss sich mit den Einzelheiten des Umsatzsteuerrechts auseinandersetzen. Einzelne Leistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiungen und darüber hinaus werfen Dienstwagen, Anmietungen von Büroräumen und spätere Veräußerungen des Versicherungsbüros zahlreiche Fragen auf. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und zeigt an Praxisbeispielen die Folgen.
Themenübersicht

Definitionen in der Versicherungsbranche

Steuerbefreiung von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UStG
-Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und -makler
-Abgrenzungsfragen
-Vermittlungsleistungen im Internet
-Sonderfälle: Strukturvertrieb, Untervermittlung, Führungsleistungen

Steuerbefreiungen von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 10 UStG
-Definitionen und Abgrenzungsfragen
-Verhältnis Versicherungssteuer / Umsatzsteuer
-Sonderfall Garantiezusagen

Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
-Zurechnung und Aufteilung von Vorsteuern
-Gutschriftverfahren bei der Abrechnung

Weitere Besonderheiten

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Einladung
Terminübersicht
MI.
18
SEP.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Referent
Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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