Fortbildung und Seminare

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Seminarinhalte

Rangrücktritt - Grundlagen, Voraussetzungen und steuerliche Auswirkungen - Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen

Anerkannt für 1 Stunde DStV-Fachberater-Pflichtfortbildung: Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

In der Beratungspraxis erscheint der Rangrücktritt als geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Überschuldung, weil sich mit einem Rangrücktritt eine Überschuldungslage und damit eine insolvenzrechtliche Antragspflicht vermeiden lässt.

Was ist aber ein Rangrücktritt eigentlich genau? Welche Voraussetzungen muss eine Rangrücktrittsvereinbarung erfüllen? Kann ein Rangrücktritt geändert oder aufgehoben werden? Und welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus einem Rangrücktritt für die Schuldner-GmbH und für den Gläubiger?

In dem Online-Seminar werden diese Fragen unter Berücksichtigung der einschlägigen BGH- und BFH-Rechtsprechung beantwortet. Außerdem werden die Folgen auf der Seite des Gläubigers erläutert. Zudem werden am Beispiel einer Musterformulierung die Anforderungen an eine insolvenzrechtlich wirksame und steuerlich unschädliche Rangrücktrittsvereinbarung besprochen.


*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Restrukt. und Unternehmensplanung (DStV e.V.) von 1 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

Insolvenzrechtliche Grundlagen des Rangrücktritts

Entwicklung des Rangrücktritts vom einfachen zum qualifizierten Rangrücktritt und zum Rangrücktritt nach dem MoMiG

Wirksamkeit älterer Rangrücktrittsvereinbarungen aus der Zeit vor dem MoMiG

Einzelheiten einer Rangrücktrittsvereinbarung

Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Auswirkungen auf die Steuerbilanz

Steuerliche Auswirkungen beim Gläubiger

Aufgaben und Befugnisse des Steuerberaters

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Einladung
Terminübersicht
MO.
9
SEP.
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bernd Rätke, Vors. RiFG Berlin Brandenburg
Teilnehmergebühr
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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