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Dreiecksbeziehung mit Tücken – Arbeitnehmer, Arbeitgeber und das Finanzamt

In der Mehrzahl der Fälle ist die steuerliche Beratung von Arbeitnehmern weniger herausfordernd. Was aber passiert, wenn es auf der Einnahmenseite und im Verhältnis zum Arbeitgeber zu Fragestellungen kommt? Auch aus Arbeitgeber-Perspektive können sich steuerhaftungsrechtlich empfindliche Rechtsfolgen ergeben.

Hier haben das Arbeitsrecht und das Steuerrecht einige Berührungspunkte, die eine nähere Betrachtung verdienen, um rechtssicher auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite beraten zu können.

Frau Richterin am Finanzgericht Bertling, vormals selbst Steuerberaterin und Rechtsanwältin, schildert in anschaulicher Weise und anhand einiger Beispiele, welche Störungen es im Dreiecksverhältnisse zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzamt geben kann und wie diesen begegnet werden kann. Praxishinweise aus erster Hand geben Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dabei wird immer wieder die gerichtliche Perspektive mit Fragen z.B. zur Beweislast in den Blick genommen. 
Themenübersicht

A. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzamt

I. Die „Janusköpfigkeit“ des Arbeitgebers

II. Das Verhältnis von Haftung und Steuerschuld

III. Voraussetzungen der Lohnsteuerhaftung mit Beispielen

1.   Haftung – häufige Konstellationen
a)   Nettolohnvereinbarung
b)   Dienstwagen
c)   Steuerbefreiungen und ihre Tücken

2.   Verschulden des Arbeitgebers

B. Zivilrechtliche Rechte und Pflichten bei unzutreffender Lohnsteuerbehandlung im Überblick

Terminübersicht
DO.
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AUG.
09:00 Uhr - 09:45 Uhr
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Referent
Lisa Bertling, RiFG
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