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Stiftungen

Zum 1.7.2023 gilt ein neues flexibleres Stiftungsrecht im BGB. Stiftungen werden flexibler - und damit eventuell auch für den Mittelstand attraktiv?

Der erfahrene Referent, der in der Praxis gemeinnützige und Familienstiftungen berät, zeigt Vor- und Nachteile sowie steuerliche Fallstricke im Lebenslauf einer Stiftung auf Ebene der Stiftung als auch auf Ebene der Destinatäre und Stifter auf.
Themenübersicht

1. Das neue Stiftungsrecht zum 1.7.2023 aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht

2. Definitionen (gemeinnützige Stiftung, Doppelstiftung, Familienstiftung)

3. Vor- und Nachteile (es geht nicht nur um steuerliche Optimierung!)

4. Besteuerung der Stifter, der Stiftung und der Destinatäre bei der
– Errichtung der Stiftung (Wege in die Stiftung hinein / aus der Stiftung heraus ohne Aufdeckung stiller Reserven)
– Laufenden Betreuung
– Auflösung der Stiftung (drohende Doppelbesteuerung mangels steuerliches Einlagekonto, Diskurs zwischen FV und BFH, in Form vom LfSt Niedersachsen 17.12.2018, S 2836-1-St 241 und OFD NRW, Stiftungen aus steuerlicher Sicht 2019, Nr. 7.7, S. 27; BFH Fälle derzeit anhängig)

5. Vergleich mit anderen Rechtsformen

6. Praxisfälle
– Stiftung und Co KG
– Vermeidung Erbersatzsteuer
– Doppelstiftung mit Herausforderungen des § 42 AO
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Einladung
Terminübersicht
DI.
5
SEP.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Referent
Dipl.-Kfm. (Univ.) Matthias Weidmann LL.M., StB, RA, FAStR
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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