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Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen

Heil- und Pflegeberufe unterliegen in der umsatzsteuerrechtlichen Praxis seit einigen Jahren einer stetigen Entwicklung durch die Rechtsprechung, Finanzverwaltung und den Gesetzgeber. Viele Ärzte bieten zudem weitere Leistungen wie beispielsweise Verkäufe von Nahrungsergänzungsmitteln oder individuelle Gesundheitsleistungen an. Dies erschwert die Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen im Bereich von § 4 Nr. 14 und 16 UStG.

Das Seminar zeigt nochmals die grundlegenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auf und geht darüber hinaus auf weitere Praxisprobleme bei der Abgrenzung ein.

*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Gesundheitswesen (DStV e.V.) von 2,5 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

1. Heilberufe im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG
– Abgrenzung der Berufsgruppen
– Einordnung der einzelnen Leistungen
– Sonderfälle Apotheker, Gutachter, Sachverständige etc.
– Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung

2. Pflegeleistungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG
– Voraussetzungen der Steuerbefreiung
– Begünstigte Einrichtungen
– Haushaltshilfen und ambulanter Service
– Altenheime und Betreutes Wohnen
– Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung

3. Sonderfälle
– Hilfsgeschäfte bei Heil- und Pflegeleistungen
– Private Kfz-Nutzung und Dienstwagenüberlassung
– Kleinunternehmerregelung

4. Vorsteuerabzug
– Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern
– Anmietung von Praxisräumen und Option
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Einladung
Terminübersicht
MI.
3
MAI
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Referent
Dipl.-Fw. (FH) Pia Brohl, Steuerberaterin
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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