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Influencer, Instagramer, Youtuber, Tik-Toker, Blogger und weitere Geschäftsfelder im social media-Bereich – Herausforderungen auch für den Steuerberater?

Der Sektor wächst und wächst und damit auch die Fragestellungen der steuerlichen Erfassung.

Die Finanzverwaltung ist bereits sensibilisiert. Es stellen sich somit Fragen der steuerlichen Behandlung sowie potenzieller strafrechtlicher Gefahren.

Das Thema „Steuererklärungen“ ist ernst zu nehmen. Die Frage, ob der „Influencer“ steuerpflichtig ist, kann allerdings nur im Einzelfall geprüft werden.

Das Online-Seminar soll hierfür einen Einstieg liefern und die wichtigsten Fragestellungen zusammenfassen.
Themenübersicht

1. Welche Steuerarten sind relevant?
– Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer?

2. Welche Folgen treten ein und was passiert, wenn diesen Pflichten nicht nachgekommen wird?
– Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Problemfelder – Erklärungs- und Registrierungspflichten. Grundsätzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
– Gibt es einen Härteausgleich / Bagatellgrenzen?
– Welche Einkunftsarten greifen – Gewerbetreibender oder Künstler. Unterrichtend? Schriftstellerisch? Welche Aufzeichnungspflichten bestehen?
– EÜR oder Bilanzierung?
– Welche Einnahmen sind ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich zu erfassen?
– Gewinnerzielungsabsicht versus Einnahmeerzielungsabsicht
– Gibt es Freibeträge?
– Was ist mit sog. „Geschenken und Gratisprodukten“? Sind steuerfreie Produkte möglich? Besteuerungsfaktoren der Produktgestellung?
– Was sind „Affiliate-Einnahmen“
– welche Tätigkeitsgebiete bestehen (gesponserter Inhalt bis appearance fee)
– Typische und untypische Betriebsausgaben
– Die Auftraggeber/Geschäftspartner sitzen in Deutschland, der EU und in Drittstaaten – was gilt es hier zu beachten?
– Voll-Unternehmer oder noch Klein-Unternehmer?
– Entbindet die Klein-Unternehmerschaft wirklich von jeglicher Deklarationspflicht?
– Besteht die Möglichkeit einer Pauschalsteuer?

3. Welches Entdeckungsrisiko besteht?
– Fragen der Abwehrberatung: Es drohen hohe Nachzahlungen bis zur Existenzgefährdung - demnächst also „Insolvenzer“?
– Die Finanzverwaltung ist sensibilisiert: „Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren“ und „Online-Taskforce“ (Sondereinheit der Steueraufsicht)
– Demnächst: der neue ungebetene Follower namens Steuerfahndung und / oder Betriebsprüfung… - Social-Media-„Stars“ werden gescannt und überprüft
– Informationsfluss über Gewerbe- und Ordnungsämter Folge: steuerliche sowie strafrechtliche Risiken
– Informationsfluss über Gewerbe- und Ordnungsämter Folge: steuerliche sowie strafrechtliche Risiken
– Abgeleitete Erfahrungswerte aus „Airbnb und Co“, ebay und andere online-Plattformen sowie der Informationsaustausch zur sog. sharing economy

4. Sonstiges
– Influencer im Ausland / digitale Nomaden? Auswirkung auf Steuerpflichten? Wer ist überhaupt zu erfassen?
– Kann der eigene Instagram-Account ein Vermögensgegenstand sein, der sogar der Erbschaftssteuer unterliegt?
– Besteuerung von „virtuellen“ Handlungen, z.B. Vermietung und Verkauf von virtuellen (NFT) Grundstücken
– Checkliste zum Thema

Fazit: Die Offenlegung von Einkünften und die nachvollziehbare und ordnungsgemäße Dokumentation wird immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung rücken. Dies wird somit auch die Steuerkanzlei in der Praxis immer weiter fordern. Hier gilt es sich zu rüsten.
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Einladung
Terminübersicht
DI.
1
NOV.
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
StB Dipl.-Fw. (FH) Jürgen R. Schott,
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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