Aktuelles
Steuerberaterverband Sachsen im Austausch mit Antje Tillmann MdB/CDU
Zu einem intensiven Austausch mit dem Vorstand des Steuerberaterverbandes Sachsen trafen sich Hans-Joachim Kraatz, Präsident des StBV Sachsen, sowie die Vorstandsmitglieder Ulrike Hentschel, Frank Steuer und Steffen Schmidt mit dem Dresdner CDU Bundestagsabgeordneten Lars Rohwer, sowie der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann.
Anlass für dieses Treffen war die Bitte des Sächsischen Berufsverbandes, vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben seitens der Bundesregierung noch einmal die eigenen Positionen in Erinnerung zu bringen und auf diesem Weg, so Hans-Joachim Kraatz, „eine Verschlimmbesserung noch im Ansatz korrigieren zu können.“
„Wir sind sehr froh, dass wir es bei Frau Tillmann tatsächlich mit Jemanden vom Fach zu tun haben, der die Sorgen und Nöte unseres Berufsstandes in allen Facetten kennt und auch abschätzen kann, welche Haftungsrisiken mit der Ausübung unseres Berufes verbunden sind.“ Dies vor dem Hintergrund, dass die seit 2002 im Bundestag aktive Abgeordnete nicht nur über einen Abschluss als Diplom-Finanzwirtin verfügt, sondern seit 1993 als Finanzbeamtin im Thüringer Ministerium für Finanzen und Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Weimar und Erfurt wirkte. Seit 1998 und damit unmittelbar nach der Ablegung der Steuerberaterprüfung ist sie aber selber als Steuerberaterin tätig.
Im Gespräch mit der Expertin kamen gleich mehrere Themen sprichwörtlich „auf den Tisch“. So monierte StBV Vizepräsidentin Ulrike Hentschel die aktuelle Problematik, dass es seitens der SAB offensichtlich nicht möglich sei, Excel Listen bei der SAB einzulesen, was wiederum in den Steuerberaterkanzleien zu einem erheblich Mehraufwand führen würde. Zumal, wenn es sich dabei auch noch um die Auflistung aus den Überbrückungshilfen handelt. Ein weiteres Thema, das Frank Steuer den beiden MdB mit auf den Weg geben konnte, war noch einmal der Hinweis auf die Kosten-Nutzen Rechnung bei der Prüfung der Corona Hilfen. So seien allein in Berlin Summen von rund 180 Mio. Euro für die entsprechenden Kontrollen aufgelaufen und in Baden- Württemberg belaufen sich die bisher angefallen Kosten laut Aussage der Kollegen des dortigen Verbandes auf aktuell fast 800 Mio. Euro.
„Man wolle sich,“ so Antje Tilmann, „vor dem Hintergrund dieser Zahlen auf jeden Fall noch einmal in den entsprechenden Ausschüssen dazu äußern und versuchen, hier eine gewisse Eindämmung des bürokratischen Aufwandes zu initiieren.“ Aus ihrer Sicht gibt es keinen Sinn, „wegen Summen im einstelligen Tausenderbereich dann seitens der Kanzleien Corona-Haftungsfälle zu sammeln. Hier muss einfach ein grundhaftes Vertrauen seitens der Finanzbehörden gegenüber dem Berufsstand Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit sein.“
Weitere Themen, die im Rahmen dieses Austauschs, wenn auch nur kurz, so aber dennoch angesprochen wurden, waren die Fristverlängerung für Steuererklärungen von beratenden Steuerpflichtigen. So erläuterte Ulrike Hentschel, dass nicht nur in Sachsen, sondern auch aus dem Kreis der Mitgliedsverbände zu hören sei, „dass den kleinen und mittleren Kanzleien die Rückführungsintervalle des Fristverlängerungskonzept für Steuererklärungen nicht ausreichten. Schon unter normalen Umständen ist ein Bearbeitungszeitraum von 12 Monaten für die jährlichen Steuererklärungen der Mandanten gerade so ausreichend. Dieses Intervall ist für den Veranlagungszeitraum 2022 auf 11 Monate verkürzt worden, um das Fristende mittelfristig auf Ende Februar zurückzuführen. Für den Veranlagungszeitraum 2023 beträgt das verkürzte Intervall jetzt sogar nur noch 10 Monate. Da kommen wir, wenn wir uns in erster Linie um die uns anvertrauten Mandate kümmern sollen, mit den eigenen Steuererklärungen nicht mehr hin.“
Steffen Schmidt ergänzt vor dem Hintergrund der aktuellen Belastung der Kanzleien. „Nach wie vor ächzen alle uns bekannten Berufsträger unter der Abarbeitung der Corona-Schlussabrechnungen aufgrund der teilweise sehr komplizierten Praxis der Bewilligungsstellen. Nach, bzw. neben den Grundsteuererklärungen kommt nun häufig noch ein umfangreicher Sonderberatungsbedarf aufgrund der Einführung der E-Rechnung hinzu.“
Präsident Kraatz konnte dem nur beipflichten und ergänzt, „Als Landesverband Sachsen werden wir vor diesem Hintergrund in den parlamentarischen Verfahren der vorgenannten Gesetzentwürfe erneut eine Fristverlängerung für die Veranlagungsjahre 2023 und 2024 fordern. Dies natürlich in enger Abstimmung- und gemeinsam mit dem DStV.“
Auch die 2. Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren wurden im Rahmen des Gespräches kurz behandelt, sollen doch die Steuerklassen III und V sollen zum 01.01.2030 in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren überführt werden. Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, kann mit dem Faktorverfahren die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Damit soll, so die Absicht des Gesetzgebers, „eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht werden.“ Das Faktorverfahren soll nach den Plänen der Bundesregierung automatisiert und digital erfolgen. Das heißt, das BZSt soll für Steuerpflichtige mit der Steuerklasse IV mit Faktor anhand der von den Landesfinanzbehörden zur Verfügung gestellten Daten (Lohnsteuerbescheinigungen des vorangegangenen Kalenderjahres) jährlich zum 1. April einen neuen Faktor bilden. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden zum Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt.
Auch Alleinverdiener können zukünftig das Faktorverfahren anwenden (wie bisher die Wahl der Steuerklasse III). Nimmt der andere Ehegatte / Lebenspartner im laufenden Kalenderjahr eine Tätigkeit auf, erfolgt zum Folgemonat ein automatisierter Steuerklassenwechsel zur Steuerklasse IV/IV – es sei denn, die Ehegatten/Lebenspartnerinnen oder -partner haben beim Wohnsitzfinanzamt den Faktor entsprechend der künftigen Arbeitslöhne angepasst.
„Wir begrüßen den BMF-Referentenentwurf grundsätzlich,“ so Vizepräsident Frank Steuer. „Entscheidend ist hierbei jedoch eine unbürokratische Ausgestaltung, um zusätzliche Belastungen bei den Steuerpflichtigen, den mittleren Steuerkanzleien und auch in der Finanzverwaltung zu vermeiden.“ „Unabhängig davon sprechen wir uns aber weiterhin nachdrücklich für die Beibehaltung des Ehegattensplittings aus, da so beispielsweise auch Kindererziehungszeiten gerechter behandelt- und in die Berechnung einbezogen werden,“ ergänzt Ulrike Hentschel
Wir begrüßen die Möglichkeit für Alleinverdiener, das Faktorverfahren zu wählen. Den automatisierten Steuerklassenwechsel zu Steuerklasse IV/IV bei Aufnahme einer Tätigkeit des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann der StBV nach Aussage seines Präsidenten „durchaus nachvollziehen, da wenn der Faktor nicht mehr korrekt ist, es zu Steuernachzahlungen kommen würde. Wir regen hier jedoch ein rein digitales Verfahren an, um unnötige Bürokratie zu vermeiden,“ so Hans-Joachim Kraatz weiter.
Ein letzter Punkt, der den Vorständen noch auf der Seele brannte, war die Vorgehensweise der Finanzämter. „Auf der einen Seite liegen die von uns erstellten Steuererklärungen monatelang aufgrund fehlender Kapazitäten in den Finanzämtern auf Halde und werden nicht bearbeitet. Auf der anderen Seite kommen aber, wenn wir als steuerberatende Berufe zu spät liefern, alle möglichen Zuschläge auf uns zu. Das kann nicht im Sinne des großen Ganzen sein, deshalb fordern wir hier eine Gleichbehandlung beim sicherlich nicht von vorneherein beabsichtigten verzögerten Bearbeiten der jeweiligen Unterlagen,“ so Hans-Joachim Kraatz abschließend.